Lenzen
Industrietechnik
Unsere Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir haben den Anspruch, unsere Website lenzen-industrietechnik.de barrierefrei bzw. barrierearm für alle Personen zugänglich zu machen.
Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der harmonisierten Europäische Norm (EN) 301 549 des Europäischen Parlaments stehen (RICHTLINIE (EU) 2016/2102). „Dieses Bundesgesetz heißt mit vollem Namen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze.“ (Quelle)
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite lenzen-industrietechnik.de.
„Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.“ (Quelle)
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst vorgenommenen Auswertung. Ebenso wurde die Webseite mittels Lighthouse getestet. Alle Anpassungen wurden daraufhin nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird bei uns mittels monatlichen Barrierefreiheitstest durchgeführt und die Ergebnisse und Änderungen werden auf dieser Unterseite veröffentlicht.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, nutzen sie bitte auf folgender Seite unser Kontaktformular. Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zur Barrierefreiheit sind wir stets offen. Hier können Sie uns insbesondere auf mögliche Mängel hinweisen oder Informationen zu ausgenommenen Inhalten der Richtlinie anfordern.
Sehr gerne sind wir auch persönlich für all Ihre Anliegen zum Thema erreichbar.
25. September 2025: